Ab 08.03 2021 ist Präsenzunterricht an Musikschulen in NRW möglich

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Der Förderverein möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Gemäß § 7 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 (in Kraft vom 8. bis zum 28. März 2021) ist an Musikschulen ab 8. März 2021 der Einzelunterricht an Musikschulen in Präsenz für Schüler aller Altersstufen sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern möglich.
Zu beachten sind dabei selbstverständlich die üblichen Regelungen wie Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Maskenpflicht, Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit.

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf


Weihnachten 2020

Liebe Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte der Musikschule der Stadt Sankt Augustin, liebe Leserinnen und Leser.
Der Förderverein wünscht allen unbeschwerte und freudvolle Weihnachten und für das Jahr 2021  viele schöne Momente und Gesundheit.
Wir hoffen, dass das neue Jahr uns allen ein gewohntes Leben wieder möglich macht.

Musikschule wieder geöffnet

Die Landesregierung in NRW hat die Corona-Schutzverordnung präzisiert. Seit dem 05.11.2020 fallen die Musikschulen in NRW nicht mehr unter das befristete Verbot gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 3 CoronaSchVO.

Die Musikschule der Stadt Sankt Augustin hat wieder geöffnet.
Nähere Informationen zum Unterricht hier: https://www.sankt-augustin.de/cms123/kultur_sport_freizeit/musikschule