Ab 08.03 2021 ist Präsenzunterricht an Musikschulen in NRW möglich

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Der Förderverein möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Gemäß § 7 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 (in Kraft vom 8. bis zum 28. März 2021) ist an Musikschulen ab 8. März 2021 der Einzelunterricht an Musikschulen in Präsenz für Schüler aller Altersstufen sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern möglich.
Zu beachten sind dabei selbstverständlich die üblichen Regelungen wie Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Maskenpflicht, Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit.

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf


Schreibe einen Kommentar